Gemeindeversammlung
Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Bleiken b.O.
Montag, 30. Mai 2011, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Bleiken
Traktanden:
a. Orientierung und Kenntnisnahme von Nachkrediten
b. Genehmigung der Gemeinderechnung 2010
2. Umbauprojekt Pflegezentrum Oberdiessbach
Beschlussfassung Kostendach
3. Personalreglement
Beschlussfassung Änderungen
4. Verkauf von Waldparzellen
Beschlussfassung
5. Orientierungen und Verschiedenes
u.a. Stand Fusionsverhandlungen
Die vollständige Gemeinderechnung liegt während 10 Tagen, die Unterlagen zu den weiteren Traktanden liegen während 30 Tagen vor der Gemeindeversammlung zur öffentlichen Einsicht in der Gemeindeschreiberei auf. Die Botschaft zu den Geschäften wird im Bleiken aktuell Mai publiziert.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland in Ostermundigen einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Protokoll wird spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden (Art. 62 OgR).
Alle Interessierten sind freundlich zur Gemeindeversammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind, das 18. Altersjahr erreicht haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Bleiken angemeldet sind.
Bleiken, 18. April 2011
Der Gemeinderat
Veröffentlicht am:
17:43:37 11.05.2011 von Bleiken


